Frühjahrsausschreibung: Mobilität (2022) Regionen und Technologien

Ländliche Räume mit umweltfreundlichen Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepten mobilisieren und verbinden

Die 1. Ausschreibung zum Thema Mobilität im Frühjahr 2022 widmet sich den beiden Missionsfeldern „Regionen: ländliche Räume mobilisieren und nachhaltig verbinden" und „Technologien: umweltfreundliche Verkehrstechnologien entwickeln" und soll damit zur Verwirklichung ihrer Zielbilder beitragen.

Für die 1. Ausschreibung zum Thema Mobilität in den Missionsfeldern „Regionen und Technologien" im Frühjahr 2022 stehen 9,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Themen können Vorhaben eingereicht werden:

  • Technologien und Konzepte für die Mobilitäts- und Versorgungsgarantie sowie Standortsicherung in der Region
  • Regionale Mobilitätslabore zur Transformation regionaler Mobilität in Österreich
  • Batterien und deren Komponenten für eine nachhaltige Elektromobilität
  • Aufbau eines spezifischen Kompetenzknotenpunkts und Innovationsnetzwerks für FTI-Beiträge zur Verkehrsvermeidung in Österreich

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen. Nach Möglichkeit soll an bestehende Initiativen und Strukturen in den Regionen angeknüpft werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 Euro bis maximal 2.000.000 Euro möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Instrument, vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, ...) sowie von der Forschungskategorie. Nähere Informationen finden Sie im jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro.

Sondierungen und F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden. Bei Innovationslaboren ist die Betreiberorganisation förderbar.

Details dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für die Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 28. September 2022, 12:00 Uhr erfolgt sein.

Die Einreichung eines Innovationslabors erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).


Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderungsentscheidung ist bis Mitte Dezember 2022 zu erwarten.

 

Weitere Informationen, Ausschreibungsleitfaden und Instrumentenleitfäden finden Sie auf der Webseite der FFG.