BRIDGE 1 - 36. Ausschreibung mit Themenschwerpunkt Mobilitätswende
Die 36. Ausschreibung BRIDGE 1 ist für alle Themen und Technologien offen. Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Projektbeteiligten aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 %, bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate).
Was wird gefördert?
Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen.
In BRIDGE 1 ist es möglich, junge Forscher:innen in Projekte zu integrieren.
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschafter:innen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute und Firmen. Anträge können von Forschungsinstituten mit Firmen gestellt werden. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Projektbeteiligten (jeweils Wissenschaft & Wirtschaft) bestehen. Ein Wissenschaftstransfer findet statt.
K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln. Die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen. Auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.
Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima- und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:
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Energiewende
Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.
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Kreislaufwirtschaft
Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.
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Mobilitätswende
Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.
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Disruptive Innovationen
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das BRIDGE-Programm zielt darauf ab, aus der Grundlagenforschung entstandene, innovative Projektideen in kooperativen Projekten einer erstmaligen Verwertung anzunähern und damit gegebenenfalls „disruptive Innovationen" zu ermöglichen.
Ab der 36. Ausschreibung im BRIDGE-Programm werden darunter Projektideen verstanden, welche das Potenzial haben, bestehende Technologien grundlegend zu verändern. „Disruptive Innovationen" stehen im Gegensatz zu „Inkrementellen Innovationen", bei denen bestehende Produkte verändert werden.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe der Zuschussförderung ist abhängig vom größten im Konsortium vertretenen Unternehmen. Bei Kleinunternehmen (KU) kann die Förderungshöhe bis zu 80 %, bei Mittelunternehmen (MU) bis zu 70 % und bei Großunternehmen (GU) bis zu 60 % betragen.
Beispiel: Bei Projekten mit kleinen Unternehmen können zum Beispiel Projektkosten bis maximal € 450.000,- angesetzt werden, damit eine Förderung von 80 % möglich ist. Bei mittleren Unternehmen, bei denen die Quote 70 % beträgt, sind Gesamtkosten bis zu € 514.000,- möglich; bei Großunternehmen (60 %) bei max. € 600.000,-. Lesen Sie hierzu auch die Beispiele im Leitfaden ab Seite 36.
Was sind die Einreichkriterien?
Der Schwerpunkt der Projektkosten (min. 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei den Forscher:innen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzende der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (max. 20 %) am Vorhaben.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Webseite der FFG.