Mobilitätswende 2024/1 - Mobilitätstechnologie

Im Fokus der Ausschreibung zur Mobilitätswende im Frühjahr 2024 stehen innovative Technologien und digitale Lösungen, die einen Beitrag zu den Zielen des Mobilitätsmasterplans 2030 und der Kreislaufwirtschaftsstrategie leisten. Die Ausschreibung ist offen von 29. Mai 2024 12:00 bis 02.10.2024 um 12 Uhr.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden:

  • Nicht-Abgas-Fahrzeugemissionen
  • Elektrifizierte Antriebssysteme und deren Komponenten für eine klimaneutrale Mobilität
  • Anwendung digitaler Schlüsseltechnologien für die Mobilitätswende
  • Automatisierte Mobilität: Technologien und Anwendungssysteme
  • Automatisierte Mobilität: Mischverkehr und vulnerable Verkehrsteilnehmer:innen
  • Allianz für Automatisierte Mobilität

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.
Außerdem können parallel dazu passende Dissertationen eingereicht werden (Industrienahe Dissertationen 2024).

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen 10,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro. Sondierungen können auch ohne Partner durchgeführt werden.

Die maximale Förderhöhe für Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen liegt bei 150.000 Euro, die Laufzeit beträgt max. 24 Monate.

Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden auf der Website der FFG.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 25. September 2024, 12:00:00 Uhr erfolgt sein.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist im Dezember 2024 zu erwarten.

Weitere Informationen auf der Website der FFG