Rechtliche Grundlagen automatisierter Mobilität

Der österreichische Rechtsrahmen

Angesichts der raschen Weiterentwicklung von Fahrassistenz- und automatisierten Fahrsystemen sowie der steigenden Nachfrage nach entsprechenden Testmöglichkeiten müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem technologischen Fortschritt Schritt halten. Um den Einsatz neuer Systeme – insbesondere zu Testzwecken – zu ermöglichen, wurde die Verordnung über automatisiertes Fahren (AutomatFahrV) im Oktober 2024 bereits zum dritten Mal novelliert.

Diese kontinuierliche Anpassung an den Stand von Forschung und Technik schafft einen flexiblen und zugleich verlässlichen Rechtsrahmen in Österreich, der die sichere Erprobung automatisierter Mobilität auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fördert und Innovation ermöglicht. Ein zentraler Erfolgsfaktor in diesem Zusammenhang ist der enge Austausch mit testenden Unternehmen.
Die derzeit geltende Fassung der Verordnung sieht folgende Anwendungsfällte für Testzwecke auf Straßen mit öffentlichem Verkehr vor:

  • §7 Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung
  • §7b Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
  • §8 Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel
  • §8a Autobahnpilot mit automatischem Auf- und Abfahren
  • §9 Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • §9a Automatisiertes Parkservice
  • §9b Automatisierte Arbeitsmaschine
  • §9c Automatisiertes Absicherungsfahrzeug

Zudem definiert die AutomatFahrV bisher zwei Ausnahmen für genehmigte Systeme in Serie, deren reguläre Aktivierung rechtlich zulässig ist:

  • Einparkhilfe: Ein System, das die Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeugs mittels automatischer Lenkfunktion im Sinne der ECE-Regelung Nr. 79 übernehmen kann.
  • Autobahn-Assistent mit automatischer Spurhaltung: Ein System, das die Längsführung des Fahrzeugs bei Aktivitäten wie Beschleunigen, Bremsen, Anhalten, Abstandskontrolle sowie die Querführung des Fahrzeugs zur Spurhaltung mittels automatischer Lenkfunktion im Sinne der ECE-Regelung Nr. 79 auf Autobahnen und Schnellstraßen übernehmen kann